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32/06 VerkehrsteuernNorm
BewG 1955 §15 Abs1;Beachte
Besprechung in:FJ 1987/9, S 138;Rechtssatz
Die Einräumung eines Baurechtes ist ein grunderwerbsteuerbarer Rechtsvorgang, wobei die Grunderwerbsteuer von der Gegenleistung zu berechnen ist. Bei der vereinbarten Gegenleistung handelt es sich um wiederkehrende Leistungen, deren Gesamtwert gemäß § 15 Abs 1 BewG zu ermitteln ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985160001.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
04.05.2018