RS Vwgh 1986/9/4 85/16/0001

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Veröffentlicht am 04.09.1986
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Index

32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §15 Abs1;
GrEStG 1955 §1 Abs2;
GrEStG 1955 §10 Abs1;
GrEStG 1955 §2 Abs2 Z1;

Beachte

Besprechung in:FJ 1987/9, S 138;

Rechtssatz

Die Einräumung eines Baurechtes ist ein grunderwerbsteuerbarer Rechtsvorgang, wobei die Grunderwerbsteuer von der Gegenleistung zu berechnen ist. Bei der vereinbarten Gegenleistung handelt es sich um wiederkehrende Leistungen, deren Gesamtwert gemäß § 15 Abs 1 BewG zu ermitteln ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985160001.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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