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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §435;Rechtssatz
Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist Voraussetzung eines Superädifikats (Überbaues), dass es sich um ein Bauwerk handelt, das auf fremdem Grund in der Absicht aufgeführt wird, dort nicht ständig zu verbleiben; eine bestimmte Bauausführung schließt die Überbaueigenschaft nicht aus (Hinweis E VfGH 14.5.1981, B 464/78, VfSlg 9094/1981).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989050089.X02Im RIS seit
03.04.2007