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L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Der belBeh kann keine rechtswidrige Gesetzesanwendung angelastet werden, wenn sie einen betrieblichen Zwecken dienenden Lärmschutzdamm und Sichtschutzdamm dem Begriff der "Anlage" iSd § 18 Abs 5 ROG OÖ unterstellte. Mangels einer besonderen Ausweisung im Flächenwidmungsplan iSd
§ 18 Abs 2 bis 4 OÖ ROG steht § 18 Abs 5 OÖ ROG einer Genehmigung der Betriebsanlage in Ansehung des Projektbestandteiles Lärmschutzdamm und Sichtschutzdamm iSd
§ 77 Abs 1 zweiter Satz GewO 1973 entgegen. Wegen der Immissionsanlage bei den Nachbarn ist der Damm von der Betriebsanlage nicht trennbar iSd § 59 Abs 1 AVG.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040117.X02Im RIS seit
27.11.2000