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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Vlbg 1972 §23 Abs1 lita;Rechtssatz
Die Veränderung von Hoteleinheiten, die keine selbständigen Wirtschaftseinheiten und somit keine Wohnungen iSd § 14 Abs 13 Vlbg RPG idF LGBl 1988/61 darstellen, in "Wohnungen" ist gem § 23 Abs 1 lit a Vlbg BauG 1972 bewilligungspflichtig. Die Nutzung von Wohnungen bzw Wohnräumen, die nicht als Ferienwohnungen bewilligt wurden, als Ferienwohnung stellt jedenfalls eine wesentliche Änderung der Verwendung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994060115.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009