RS Vwgh 1996/12/19 96/16/0227

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.1996
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
83 Naturschutz Umweltschutz
89/08 Tierschutz Pflanzenschutz

Norm

FinStrG §35 Abs1;
FinStrG §37;
FinStrG §89 Abs1;
FinStrG §89 Abs2;
Freilebende Tiere und Pflanzen - internationaler Handel;
Washingtoner ArtenschutzÜbk 1982;

Rechtssatz

Eine Person, die unter ungewöhnlichen Umständen mit augenscheinlich nicht aus Österreich stammenden, dem Artenschutzabkommen unterliegenden Tieren betreten wird, begründet, wenn nicht die geringste Aufklärung geboten wird, den Verdacht, daß diese Tiere widerrechtlich in das Zollgebiet eingebracht wurden. Ob der Abgabepflichtige verdächtig war, Beteiligter an einem allfälligen Schmuggel zu sein oder ob er der Hehlerei verdächtig war (§ 37 FinStrG), spielt für die Anordnung der Beschlagnahme keine Rolle.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996160227.X05

Im RIS seit

21.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten