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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §35 Abs1;Rechtssatz
Eine Person, die unter ungewöhnlichen Umständen mit augenscheinlich nicht aus Österreich stammenden, dem Artenschutzabkommen unterliegenden Tieren betreten wird, begründet, wenn nicht die geringste Aufklärung geboten wird, den Verdacht, daß diese Tiere widerrechtlich in das Zollgebiet eingebracht wurden. Ob der Abgabepflichtige verdächtig war, Beteiligter an einem allfälligen Schmuggel zu sein oder ob er der Hehlerei verdächtig war (§ 37 FinStrG), spielt für die Anordnung der Beschlagnahme keine Rolle.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996160227.X05Im RIS seit
21.01.2002