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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §68 Abs5;Rechtssatz
Die Ausführungen, im Auskunftsdienst und Fernmeldevermittlungsdienst komme es auf eine rasche und inhaltlich richtige Erledigung der Kundenwünsche und Anfragen an, weil es sich hier um das Dienstleistungsangebot der Post handle, sind zwar zutreffend, vermögen aber das Vorliegen einer außerordentlichen Erschwernis nicht zu begründen, weil die prompte und richtige Erledigung von Auskunftsersuchen auch von anderen Auskunftsstellen erwartet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997140049.X03Im RIS seit
20.11.2000