RS Vwgh 1998/5/26 97/14/0049

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Veröffentlicht am 26.05.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §68 Abs5;

Rechtssatz

Die Ausführungen, im Auskunftsdienst und Fernmeldevermittlungsdienst komme es auf eine rasche und inhaltlich richtige Erledigung der Kundenwünsche und Anfragen an, weil es sich hier um das Dienstleistungsangebot der Post handle, sind zwar zutreffend, vermögen aber das Vorliegen einer außerordentlichen Erschwernis nicht zu begründen, weil die prompte und richtige Erledigung von Auskunftsersuchen auch von anderen Auskunftsstellen erwartet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997140049.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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