RS Vwgh 2002/1/30 96/08/0313

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Veröffentlicht am 30.01.2002
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

AngG §27 Z4;
BEinstG §8 Abs2;

Rechtssatz

Die Nichtbefolgung einer durch den Gegenstand der Arbeitsleistung gerechtfertigten Anordnung des Arbeitgebers stellt eine Vernachlässigung der Pflichten dar. Der Entlassungsgrund der beharrlichen Pflichtvernachlässigung setzt dabei allerdings in der Regel eine Ermahnung des Arbeitnehmers voraus (Hinweis OGH 22. Februar 2001, 8 Ob A 17/01k = WBl 2002,34f).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996080313.X04

Im RIS seit

03.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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