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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129 Abs10;Rechtssatz
Nach dem Erkenntnis vom 31. März 2005, Zl. 2004/05/0118, handelt es sich bei einer überdachten und mit einer Holz-Glas-Konstruktion umschlossenen Terrasse um einen Zubau im Sinne des § 60 Abs. 1 lit. a BauO für Wien. [Hier ist ein Anbau in Holz-Glas-Konstruktion an einer Seite eines Kleingartenwohnhauses im Ausmaß von ca. 11,63 m2 betroffen, der von einer Holz-Glas-Konstruktion (die verschiebbare Glaselemente aufweist) umschlossen und von einer Deckfläche abgeschlossen ist.]
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005050307.X02Im RIS seit
25.08.2006