§ 18 VI Verlustvortrag --> Verluste müssen durch ordnungsmäßige Buchführung (§ 4 Abs 1 und § 5 Abs 1 EStG) ermittelt worden sein - Vortragsfähigkeit auf unbeschränkte Dauer (§ 18 Abs 6 EStG); § 4 Abs 3 Ermittler nur Verlus... mehr lesen...
2 II --> Bezug zu den 7 Einkunftsarten in § 2 III nehmen! mehr lesen...
Leistungsfähigkeitsprinzip Universalitätsprinzip § 1 IIErmittlung des Einkommens für jeweils ein Kalenderjahr (Periodenprinzip) mehr lesen...