die NÖGKK hat uns aufgrund einer Delogierung und dadurch entstandene Wohnungslosigkeit von vier WOCHEN DAS GANZE KBG VON 3 MONATEN NICHT AUSBEZAHLT UND AUSBEZAHLTES WIEDER ZURÜCKGEFORDERT DA ICH (DER VATER ANGEBLICH ODER AUCH SICHER DEN ZWEI MONATS-BLOCK DURCH DIE SOWIESO MEHR ALS SCHLIMME DELOG... mehr lesen...