Das FA ist der Ansicht, dass jede Form der Auslagerung des firmeneigenen Fuhrparks( zB. an eine Betreibergesellschaft, an der die Firma ggf. beteiligt ist) zwecks verursachungsgerechter Verrechnung der Nutzung für betriebliche und private Fahrten der Mitarbeiter eine Umgehung des wirtschaftlichen... mehr lesen...