Voraussetzung für eine rechtmäßge zwangsweise Vorfürung zum Strafantritt durch die Polizei ist u.a. die vorherige behördliche Aufforderung an den Bestraften, die Freiheitsstrafe selbst freiwillig binner einer bestimmten angemessenen Frist anzutreten.Es stellt sich die Frage, ob bei einer Unterbre... mehr lesen...