Ein Anspruch nach Abs 3 wird behandelt wie ein bereicherungsrechtlicher Anspruch. Das heisst es gelten die selben Voraussetzungen.Das heisst auch, dass alle Ansprüche aus einer Überversicherung 3 Jahre nach der objektiven Möglichkeit diese geltend zu machen, verjähren und nicht die Verjährungsbes... mehr lesen...