§ 7 ERVO 1994 lässt für Hausverwaltungen einen weiten Spielraum: Für die Bauverwaltung gibt es Höchstsätze v.H. der Gesamtbaukosten - unabhängig von der Höhe der Gesamtbaukosten. Wenn z.B. neben der HV noch ein Ziviltechniker für Ba...
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§ 7 ERVO 1994 |
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Verfasst am 23.09.11
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