§ 5a. KAKuG Patientenrechte (Patientenrechte verbessern und Unschärfen beseitigen) Kommentar: hanneswaltraud v. 18.07.2011 § 5a. KAKuG - 3. Absatz"auf Wunsch des Pfleglings ihm oder Vertrauenspersonen medizinische Informationen durch einen zur selbst&au... mehr lesen...
§ 5a. KAKuG Patientenrechte Patientenrechte verbessern und Unschärfen beseitigen kommentar: hanneswaltraud v. 18.07.2011 § 5a. KAKuG - 3. Absatz: "auf Wunsch des Pfleglings ihm oder Vertrauenspersonen medizinische Informationen durch einen zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Arzt in... mehr lesen...