Kommentar zu § 9 Abs. 7 StVOBei der Betrachtung der Bestimmung " wird die Aufstellung der Fahrzeuge zum Halten oder Parken durch Bodenmarkierungen geregelt, so haben die Lenker die Fahrzeuge dieser Regelung entsprechend aufzustellen " fallen zwei Formulierungen auf. Was zuerst ins ... mehr lesen...