(2) Die im Rahmen des physikalisch-technischen Prüfdienstes ausgestellten Prüfzeugnisse sind öffentliche Urkunden. Das BEV behauptet, die Prüfzeugnisse sind Eigentum des Antragsteller und können nicht herausgegeben werden. Kann mir jemand sagen, was nun richtig ist? mfg karl mehr lesen...