Gerade bei einer Firma folgendes gelesen: "Bitte beachten sie, dass es bei Software kein Rücktrittsrecht gemäss §11 FAGG gibt." Kann man das tatsächlich aus Absatz 3 rauslesen?Die Wirtschaftskammer sieht das mMn anders: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerber... mehr lesen...