Kommentar zum § 11 FAGG

Eusebius Tintifax am 26.10.2022

Softwarekauf

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Gerade bei einer Firma folgendes gelesen: "Bitte beachten sie, dass es bei Software kein Rücktrittsrecht gemäss §11 FAGG gibt." Kann man das tatsächlich aus Absatz 3 rauslesen?
Die Wirtschaftskammer sieht das mMn anders: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Ruecktrittsrecht_bei_Downloads_B2C.html


§ 11 FAGG | 1. Version | 642 Aufrufe | 26.10.22
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: Eusebius Tintifax
Zitiervorschlag: Eusebius Tintifax in jusline.at, FAGG, § 11, 26.10.2022
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