Der Bauherr "Familienwohnbau" hat im Übereignung- und Wohnungseigentumsvertrag ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft festgelegt, dass die Tochtergesellschaft "WEVIG" ab Übergabedatum 15.09.2016 mit der Verwaltung der Liegenschaft betraut wird. Dies passierte vor Unterschrift des Kauf Vertrag... mehr lesen...