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Als Zielwert der Konzentration von PM2,5Stickstoffdioxid gilt der Wert von 2580 µg/m3 als Mittelwert während eines Kalenderjahres (Jahresmittelwert)Tagesmittelwert.
(Anm.: Anlagen 5b und 5c aufgehoben durch Art. 3 Z 37, BGBl. I Nr. 58/2017)Anmerkung, Anlagen 5b und 5c aufgehoben durch Artikel 3, Ziffer 37,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 2017,)
Als Zielwert der Konzentration von PM2,5Stickstoffdioxid gilt der Wert von 2580 µg/m3 als Mittelwert während eines Kalenderjahres (Jahresmittelwert)Tagesmittelwert.
(Anm.: Anlagen 5b und 5c aufgehoben durch Art. 3 Z 37, BGBl. I Nr. 58/2017)Anmerkung, Anlagen 5b und 5c aufgehoben durch Artikel 3, Ziffer 37,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 2017,)