Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Anlage 4: Alarmwerte
zu § 3 Abs. 2a
Als Alarmwerte gelten nachfolgende Werte:
Schwefeldioxid:
500 µg/m3m3, als gleitender Dreistundenmittelwert gemessen.
Stickstoffdioxid:
400 µg/m3m3, als gleitender Dreistundenmittelwert gemessen.
Anlage 4: Alarmwerte
zu § 3 Abs. 2a
Als Alarmwerte gelten nachfolgende Werte:
Schwefeldioxid:
500 µg/m3m3, als gleitender Dreistundenmittelwert gemessen.
Stickstoffdioxid:
400 µg/m3m3, als gleitender Dreistundenmittelwert gemessen.