§ 27 IG-L (weggefallen)

Immissionsschutzgesetz – Luft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.04.2017 bis 31.12.9999
Die Begrenzung der Emissionen aus Heizungsanlagen§ 27 IG-L (§ 2 Abs. 12weggefallen) zur Erreichung der Ziele dieses Bundesgesetzes (§ 1) erfolgt durch landesrechtlich festzulegende Maßnahmenseit 26.04.2017 weggefallen.

Stand vor dem 25.04.2017

In Kraft vom 19.08.2010 bis 25.04.2017
Die Begrenzung der Emissionen aus Heizungsanlagen§ 27 IG-L (§ 2 Abs. 12weggefallen) zur Erreichung der Ziele dieses Bundesgesetzes (§ 1) erfolgt durch landesrechtlich festzulegende Maßnahmenseit 26.04.2017 weggefallen.

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