Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Bei einer Befragung gemäß § 6 Abs. 1 Z 10 oder einer Ermittlung von Daten gemäß § 6 Abs. 1 Z 4 sind die Auskunftspflichtigen zu folgendem verpflichtet: Bei einer Befragung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 10, oder einer Ermittlung von Daten gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 4, sind die Auskunftspflichtigen zu folgendem verpflichtet:
Bei einer Befragung gemäß § 6 Abs. 1 Z 10 oder einer Ermittlung von Daten gemäß § 6 Abs. 1 Z 4 sind die Auskunftspflichtigen zu folgendem verpflichtet: Bei einer Befragung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 10, oder einer Ermittlung von Daten gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 4, sind die Auskunftspflichtigen zu folgendem verpflichtet: