Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Diese Bediensteten dürfen ihre Stimme entweder auf dem Postweg oder - wenn die Verwendung im Ausland erfolgt - unter Benützung der Dienst- oder Kurierpost abgeben.
(3) Jene Arten der Ausübung des Wahlrechtes, die der betreffende Staat nicht zulässt, haben zu unterbleiben.
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(2) Diese Bediensteten dürfen ihre Stimme entweder auf dem Postweg oder - wenn die Verwendung im Ausland erfolgt - unter Benützung der Dienst- oder Kurierpost abgeben.
(3) Jene Arten der Ausübung des Wahlrechtes, die der betreffende Staat nicht zulässt, haben zu unterbleiben.