§ 29 PSG 2004 (weggefallen)

Produktsicherheitsgesetz 2004

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Paragraph§ 29,

Eine Verwaltungsübertretung liegt nicht vor, wenn eine in den §§ 25 bis 27 bezeichnete Tat den Tatbestand einer strafbaren Handlung erfüllt, die in die Zuständigkeit der Gerichte fällt PSG 2004 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. Eine Verwaltungsübertretung liegt nicht vor, wenn eine in den Paragraphen 25 bis 27 bezeichnete Tat den Tatbestand einer strafbaren Handlung erfüllt, die in die Zuständigkeit der Gerichte fällt.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 02.04.2005 bis 31.12.2013
Paragraph§ 29,

Eine Verwaltungsübertretung liegt nicht vor, wenn eine in den §§ 25 bis 27 bezeichnete Tat den Tatbestand einer strafbaren Handlung erfüllt, die in die Zuständigkeit der Gerichte fällt PSG 2004 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. Eine Verwaltungsübertretung liegt nicht vor, wenn eine in den Paragraphen 25 bis 27 bezeichnete Tat den Tatbestand einer strafbaren Handlung erfüllt, die in die Zuständigkeit der Gerichte fällt.

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