(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.(1a) § 5 Abs. 3, § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 3, § 11 und § 20 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 67/2008 treten mit 1. Mai 2008 in Kraft..(1b) § 4 und § 9 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 7/2011 treten mit 1. M... mehr lesen...
(1) Die Leiter/innen des ärztlichen Dienstes bzw. die aufsichtführenden Ärzte/Ärztinnen von Krankenanstalten haben den zuständigen Behörden auf deren Anfrage Auskünfte über dienstliche Wahrnehmungen über Produkte, von denen aufgrund eines Unfalles oder einer Erkrankung anzunehmen ist, dass sie ni... mehr lesen...
Zur Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveaus für die Verbraucher/innen sind die zuständigen Behörden zur automationsunterstützten Verarbeitung der für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes benötigten Daten, insbesondere der gemäß § 8 gemeldeten Daten, ermächtigt. In-Ve... mehr lesen...
(1) Der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat innerhalb der festgelegten Fristen den auf Grund internationaler Verträge vorgesehenen Stellen Informationen über gefährliche Produkte sowie Maßnahmen gemäß den §§ 11, 15 und 16 zu melden. Dies gilt insbesondere... mehr lesen...
(1) § 18 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.(2) § 29 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.(3) § 15 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 163/2015 tritt mit 1. Mai 2016 in Kraft.(4) § 8 Abs. 4, § 9 sowie § 10 Abs. 1 ... mehr lesen...