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In das Nc-Register sind, abgesehen von den an anderen Stellen der Geo. genannten Sachen, unter anderen einzutragen:
a) | in den Prozeßabteilungen: Gesuche um Erteilung des Armenrechtes, (Anm.: jetzt: Verfahrenshilfe) wenn ein Rechtstreit noch nicht anhängig ist, protokollarische Klagen und Berufungen armer (Anm.: jetzt: Verfahrenshilfe genießender) Parteien, Widersprüche (Anm.: Jetzt: Einsprüche) im Mahnverfahren und sonstige Anträge und Erklärungen, die einem anderen Gerichte zur Erledigung abgetreten werden müssen, Anträge auf sicherungsweise Beweisaufnahme außerhalb eines Prozesses, Anträge auf Ernennung von Schiedsrichtern und auf Unwirksamerklärung von Schiedsverträgen (§§ 582 und 583 ZPO.), Anträge auf Exekutionsbewilligungen bei einem Gerichte, das weder den Exekutionstitel geschaffen hat noch als Exekutionsgericht einschreitet, Anträge auf Grenzerneuerung oder Grenzberichtigung nach §§ 850 bis 853 ABGB., schriftliche Anträge auf Anordnung von Vergleichsversuchen nach § 433 ZPO.; | |||||||||
b) | in den außerstreitigen Abteilungen: Protokolle, betreffend Hinterlegung letztwilliger Erklärungen, Anträge auf Adoption oder Legitimation großjähriger (Anm.: jetzt: volljähriger) Personen, Anträge auf Untersagung der Namensführung durch das Vormundschaftsgericht (§ 65 EheG.), Anträge auf Scheidung einer von Tisch und Bett geschiedenen Ehe nach § 115 EheG. und § 2 der 4. |
In das Nc-Register sind, abgesehen von den an anderen Stellen der Geo. genannten Sachen, unter anderen einzutragen:
a) | in den Prozeßabteilungen: Gesuche um Erteilung des Armenrechtes, (Anm.: jetzt: Verfahrenshilfe) wenn ein Rechtstreit noch nicht anhängig ist, protokollarische Klagen und Berufungen armer (Anm.: jetzt: Verfahrenshilfe genießender) Parteien, Widersprüche (Anm.: Jetzt: Einsprüche) im Mahnverfahren und sonstige Anträge und Erklärungen, die einem anderen Gerichte zur Erledigung abgetreten werden müssen, Anträge auf sicherungsweise Beweisaufnahme außerhalb eines Prozesses, Anträge auf Ernennung von Schiedsrichtern und auf Unwirksamerklärung von Schiedsverträgen (§§ 582 und 583 ZPO.), Anträge auf Exekutionsbewilligungen bei einem Gerichte, das weder den Exekutionstitel geschaffen hat noch als Exekutionsgericht einschreitet, Anträge auf Grenzerneuerung oder Grenzberichtigung nach §§ 850 bis 853 ABGB., schriftliche Anträge auf Anordnung von Vergleichsversuchen nach § 433 ZPO.; | |||||||||
b) | in den außerstreitigen Abteilungen: Protokolle, betreffend Hinterlegung letztwilliger Erklärungen, Anträge auf Adoption oder Legitimation großjähriger (Anm.: jetzt: volljähriger) Personen, Anträge auf Untersagung der Namensführung durch das Vormundschaftsgericht (§ 65 EheG.), Anträge auf Scheidung einer von Tisch und Bett geschiedenen Ehe nach § 115 EheG. und § 2 der 4. |