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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Wenn eine Firma aus einer Abteilung des Handelsregisters in eine andere Abteilung dieses Registers oder auf ein neues Registerblatt übertragen werden muß, ist der Akt fortzuführen (§ 384); das alte Aktenzeichen ist durch das der neuen Eintragung entsprechende zu ersetzen.
Wenn eine Firma aus einer Abteilung des Handelsregisters in eine andere Abteilung dieses Registers oder auf ein neues Registerblatt übertragen werden muß, ist der Akt fortzuführen (§ 384); das alte Aktenzeichen ist durch das der neuen Eintragung entsprechende zu ersetzen.