Art. 2 § 16 ASFINAG-G

ASFINAG-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.03.2002 bis 31.12.9999

§ 16. (Anm.: Art. II) Art. II §§ 6, 8 und 11, Art. III, Art. VI und Art. VII treten mit Kundmachung des Infrastrukturfinanzierungsgesetzes außer Kraft.

Stand vor dem 29.03.2002

In Kraft vom 29.11.1997 bis 29.03.2002

§ 16. (Anm.: Art. II) Art. II §§ 6, 8 und 11, Art. III, Art. VI und Art. VII treten mit Kundmachung des Infrastrukturfinanzierungsgesetzes außer Kraft.

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