Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 20.11.2023

Gesetze 1-2 von 2

1 Paragraf zu Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 (BPräsWG) aktualisiert


§ 28 BPräsWG

(1)Absatz einsDie §§ 3 Abs. 1 und 3, 5 Abs. 2, 5a, 7, 8 Abs. 3 bis 5, 9 Abs. 1 (Anm.: fehlt Abs. 3), 10, 10a, 11 Abs. 1 (Anm.: richtig Abs. 2) und 3 bis 8, 12 Abs. 3 bis 5, 13 Abs. 1 und 3, 14, 15, 16 Abs. 1, 5 und 6, 17 bis 19, 24 Abs. 1 und 27 sowie die Anlagen 1, 4, 5 und 6 (Anm.: fehlt Anlage... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.11.23

10 Paragrafen zu ASFINAG-Gesetz (ASFINAG-G) aktualisiert


Art. 2 § 15a ASFINAG-G

(1)Absatz einsDie Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft ist mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2024 ermächtigt, jährlich höchstens 3vH jener Netto-Benützungsentgelte, die im jeweiligen Vorjahr auf den in § 10 Abs. 2 des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 109/2002, a... mehr lesen...


Art. 2 § 8a ASFINAG-G

(1)Absatz einsDie Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft ist verpflichtet, die auf der A 13 Brenner Autobahn und auf der A 12 Inntal Autobahn im Abschnitt zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und dem Knoten Innsbruck/Amras auf Grund einer Tariffestsetzung gemäß § 9 Abs.... mehr lesen...


Art. 2 § 9 ASFINAG-G

(1)Absatz einsDie Satzung der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft sowie jede Satzungsänderung bedürfen der Zustimmung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und des Bundesministers für Finanzen.(2)Absatz 2Sowohl die... mehr lesen...


Art. 2 § 8b ASFINAG-G

(1)Absatz einsDie Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft ist verpflichtet, die jährlich eingehobenen Netto-Benützungsentgelte zur Anlastung der Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung, Lärmbelastung und CO2-Emissionen nach Abzug der gemäß Abs. 4 ermittelten Kosten ... mehr lesen...


Art. 2 § 2 ASFINAG-G

(1)Absatz einsAls Unternehmensgegenstand der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft ist insbesondere vorzusehen die Finanzierung, die Planung, der Bau und die Erhaltung von Bundesstraßen, einschließlich der hiezu notwendigen und zweckdienlichen Infrastruktur, die Einhebun... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.11.23
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