Art. 2 ASFINAG-G (weggefallen)

ASFINAG-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsArt. I Z 1 tritt mit 1. November 1982 in Kraft. Art. I Z 2 ist auf steuerbare Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972 anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1983 ausgeführt werden.Art. römisch eins Ziffer eins, tritt mit 1. November 1982 in Kraft. Art. römisch eins Ziffer 2, ist auf steuerbare Umsätze im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972 anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1983 ausgeführt werden.
  2. 2.Ziffer 2Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Art. 2 ASFINAG-G (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2004

In Kraft vom 19.07.1984 bis 31.12.2004
  1. 1.Ziffer einsArt. I Z 1 tritt mit 1. November 1982 in Kraft. Art. I Z 2 ist auf steuerbare Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972 anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1983 ausgeführt werden.Art. römisch eins Ziffer eins, tritt mit 1. November 1982 in Kraft. Art. römisch eins Ziffer 2, ist auf steuerbare Umsätze im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972 anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1983 ausgeführt werden.
  2. 2.Ziffer 2Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Art. 2 ASFINAG-G (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen.

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