Art. 2 ASFINAG-G (weggefallen)

ASFINAG-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.9999
Artikel II

(Anm.: Zu Art. II § 13, BGBl. Nr. 591/19822 ASFINAG-G (weggefallen)

1.

Art. I Z 1 tritt mit 1. November 1982 in Kraft. Art. I Z 2 ist auf steuerbare Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972 anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1983 ausgeführt werden.

2.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

seit 01.01.2005 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2004

In Kraft vom 19.07.1984 bis 31.12.2004
Artikel II

(Anm.: Zu Art. II § 13, BGBl. Nr. 591/19822 ASFINAG-G (weggefallen)

1.

Art. I Z 1 tritt mit 1. November 1982 in Kraft. Art. I Z 2 ist auf steuerbare Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972 anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1983 ausgeführt werden.

2.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

seit 01.01.2005 weggefallen.

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