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ABSCHNITT II
Artikel 19
Um die Einhaltung der Verpflichtungen sicherzustellen, welche die Hohen Vertragschließenden Teile in dieser Konvention und den Protokollen dazu übernommen haben, sicherzustellenwird ein Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, werdenim folgenden als „Gerichtshof“ bezeichnet, errichtet:. Er nimmt seine Aufgaben als ständiger Gerichtshof wahr.
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ABSCHNITT II
Artikel 19
Um die Einhaltung der Verpflichtungen sicherzustellen, welche die Hohen Vertragschließenden Teile in dieser Konvention und den Protokollen dazu übernommen haben, sicherzustellenwird ein Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, werdenim folgenden als „Gerichtshof“ bezeichnet, errichtet:. Er nimmt seine Aufgaben als ständiger Gerichtshof wahr.
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