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Die Beratung des Bundesministersder Bundesministerin für WissenschaftKlimaschutz, ForschungUmwelt, Energie, Mobilität, Innovation und WirtschaftTechnologie bei der Erstellung der Richtlinien gemäß § 10 Abs. 3 sowie im Verfahren gemäß § 11 erfolgt durch den gemäß § 20 Energie-Control-Gesetz (E-ControlG), BGBl. I Nr. 110/2010, in der jeweils geltenden Fassung, eingerichteten Energiebeirat.
Die Beratung des Bundesministersder Bundesministerin für WissenschaftKlimaschutz, ForschungUmwelt, Energie, Mobilität, Innovation und WirtschaftTechnologie bei der Erstellung der Richtlinien gemäß § 10 Abs. 3 sowie im Verfahren gemäß § 11 erfolgt durch den gemäß § 20 Energie-Control-Gesetz (E-ControlG), BGBl. I Nr. 110/2010, in der jeweils geltenden Fassung, eingerichteten Energiebeirat.