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(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 27. April 1984 in Kraft.
(2) § 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(3) § 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 161/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 27. April 1984 in Kraft.
(2) § 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(3) § 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 161/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.