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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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(1) Der Vorsitzende eröffnet und leitet die Sitzung. Am Beginn der Sitzung ist die endgültige Tagesordnung festzulegen.
(2) Die Ergebnisse der Beratungen im Bundesseniorenbeirat sind in einem Resümeeprotokoll festzuhalten. Darin sind gegebenenfalls auch die von der überwiegenden Meinung abweichenden Auffassungen festzuhalten.
(1) Der Vorsitzende eröffnet und leitet die Sitzung. Am Beginn der Sitzung ist die endgültige Tagesordnung festzulegen.
(2) Die Ergebnisse der Beratungen im Bundesseniorenbeirat sind in einem Resümeeprotokoll festzuhalten. Darin sind gegebenenfalls auch die von der überwiegenden Meinung abweichenden Auffassungen festzuhalten.