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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Hauptwahlkommission übermittelt jedem gewähltenhat jedes gewählte Mitglied des Kammervorstandes und der Delegiertenversammlung mittels eingeschriebenen Briefes, telegrafisch, im Wege automationsunterstützter Datenverarbeitung oder per Telefax binnen drei Tagen nach der Feststellung des Wahlergebnisses eine Verständigung über seine Wahlschriftlich zu verständigen. Die Wahl gilt als angenommen, wenn sie nicht innerhalb von acht Tagen nach Zustellung der Verständigung schriftlich abgelehnt wird.
Die Hauptwahlkommission übermittelt jedem gewähltenhat jedes gewählte Mitglied des Kammervorstandes und der Delegiertenversammlung mittels eingeschriebenen Briefes, telegrafisch, im Wege automationsunterstützter Datenverarbeitung oder per Telefax binnen drei Tagen nach der Feststellung des Wahlergebnisses eine Verständigung über seine Wahlschriftlich zu verständigen. Die Wahl gilt als angenommen, wenn sie nicht innerhalb von acht Tagen nach Zustellung der Verständigung schriftlich abgelehnt wird.