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Die Genehmigung der Betriebsanlage einer öffentlichen Apotheke oder einer Filiale einer solchen sowie einer Anstaltsapotheke ist unter Beibringung der erforderlichen Dem Antrag gemäß § 6 Abs. 2 sind Beschreibungen und planlichenplanliche Darstellungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erster Instanz anzusuchenbeizulegen.Die Behörde hat über das Ansuchen die erforderlichen Erhebungen zu pflegennach Maßgabe des Ergebnisses dieser Erhebungen zu entscheidenplanliche Darstellungen beizulegen.
Die Genehmigung der Betriebsanlage einer öffentlichen Apotheke oder einer Filiale einer solchen sowie einer Anstaltsapotheke ist unter Beibringung der erforderlichen Dem Antrag gemäß § 6 Abs. 2 sind Beschreibungen und planlichenplanliche Darstellungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erster Instanz anzusuchenbeizulegen.Die Behörde hat über das Ansuchen die erforderlichen Erhebungen zu pflegennach Maßgabe des Ergebnisses dieser Erhebungen zu entscheidenplanliche Darstellungen beizulegen.