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(Anm.: Abs. 1a aufgehoben durch Art. 36 Z 1 lit. c auch dann4, wenn das Dienstverhältnis mit einem im § 253c Abs. 2 ASVGBGBl. I Nr. 100/2018 genannten verminderten Arbeitszeitausmaß fortgesetzt wird.)Anmerkung, Absatz eins a, aufgehoben durch Kündigung seitens des Dienstnehmers endet. Die Abfertigung gebührt in den Fällen derArtikel 36, Ziffer 4,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Litera cNr. 100 aus 2018, auch dann, wenn das Dienstverhältnis mit einem im Paragraph 253 c, Absatz 2, ASVG genannten verminderten Arbeitszeitausmaß fortgesetzt wird.)
(Anm.: Abs. 1a aufgehoben durch Art. 36 Z 1 lit. c auch dann4, wenn das Dienstverhältnis mit einem im § 253c Abs. 2 ASVGBGBl. I Nr. 100/2018 genannten verminderten Arbeitszeitausmaß fortgesetzt wird.)Anmerkung, Absatz eins a, aufgehoben durch Kündigung seitens des Dienstnehmers endet. Die Abfertigung gebührt in den Fällen derArtikel 36, Ziffer 4,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Litera cNr. 100 aus 2018, auch dann, wenn das Dienstverhältnis mit einem im Paragraph 253 c, Absatz 2, ASVG genannten verminderten Arbeitszeitausmaß fortgesetzt wird.)