§ 37 VgTb

Vornahme der gerichtlichen Totenbeschau

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.02.1855 bis 31.12.9999

Ist die Untersuchung einer bereits eingegrabenen und im hohen Grade faulen Leiche vorzunehmen, so ist zur Verminderung der Belästigung der Commissionsmitglieder das Grab einige Stunden noch vor Herausnahme derselben zu eröffnen, der ausgehobene Sarg nach abgehobenem Deckel einige Zeit der freien Luft auszusetzen, und, wo ohne Störung der Untersuchung Stiche in den Unterleib und die Brust vorgenommen werden können, den in diesen Höhlen angesammelten Gasen der Ausgang zu verschaffen. Wenn sich diese zum größten Theile verflüchtiget haben, ist die Leiche mit einer Auflösung von Chlorkalk zu übergießen, aus dem Sarge auf den hierzu bestimmten Platz, den man früher gleichfalls mit Chlorwasser befeuchtet, zu bringen, die Kleidungsstücke auf dem kürzesten Wege zu entfernen, und sodann die Besichtigung und Untersuchung unter wiederholter Begießung mit Chlorwasser vorzunehmen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.02.1855 bis 31.12.9999

Ist die Untersuchung einer bereits eingegrabenen und im hohen Grade faulen Leiche vorzunehmen, so ist zur Verminderung der Belästigung der Commissionsmitglieder das Grab einige Stunden noch vor Herausnahme derselben zu eröffnen, der ausgehobene Sarg nach abgehobenem Deckel einige Zeit der freien Luft auszusetzen, und, wo ohne Störung der Untersuchung Stiche in den Unterleib und die Brust vorgenommen werden können, den in diesen Höhlen angesammelten Gasen der Ausgang zu verschaffen. Wenn sich diese zum größten Theile verflüchtiget haben, ist die Leiche mit einer Auflösung von Chlorkalk zu übergießen, aus dem Sarge auf den hierzu bestimmten Platz, den man früher gleichfalls mit Chlorwasser befeuchtet, zu bringen, die Kleidungsstücke auf dem kürzesten Wege zu entfernen, und sodann die Besichtigung und Untersuchung unter wiederholter Begießung mit Chlorwasser vorzunehmen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten