Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 (VerwGesG 2006) Fundstelle

Verwertungsgesellschaftengesetz 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2016 bis 31.12.9999
  1. § 0 gültig von 01.10.2015 bis 31.05.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 27/2016
  2. § 0 gültig von 01.10.2010 bis 30.09.2015
  3. § 0 gültig von 01.07.2006 bis 30.09.2010

1. Abschnitt

Betriebsgenehmigung und Staatsaufsicht

§ 1.

Verwertungsgesellschaften

§ 2.

Erfordernis der Betriebsgenehmigung

§ 3.

Erteilung der Betriebsgenehmigung

§ 4.

Dauer und Kundmachung von Betriebsgenehmigungen

§ 5.

Abgrenzung von Betriebsgenehmigungen

§ 6.

Zusammenschluss von Verwertungsgesellschaften

§ 7.

Aufsicht

§ 8.

Mitteilungspflichten

§ 9.

Aufsichtsbehördliche Maßnahmen

§ 10.

Wirkungen des Widerrufs der Betriebsgenehmigung

2. Abschnitt

Rechte und Pflichten gegenüber Bezugsberechtigten

§ 11.

Wahrnehmungsverträge und Bezugsberechtigte

§ 12.

Rechtewahrnehmung und Gegenseitigkeitsverträge

§ 13.

Soziale und kulturelle Einrichtungen

§ 14.

Verteilung

§ 15.

Willensbildung

§ 16.

Veröffentlichungen

3. Abschnitt

Rechte und Pflichten gegenüber Zahlungspflichtigen

§ 17.

Erteilung von Nutzungsbewilligungen

§ 18.

Veröffentlichungs- und Auskunftspflichten

(Anm.:

§ 18a.

Tarife für Geräte und Speichermedien

§ 18b.

Beirat für die Geräte- und Speichermedienvergütung)

§ 19.

Rechnungslegung und Prüfung

4. Abschnitt

Gesamtverträge und Satzungen

§ 20.

Gesamtverträge

§ 21.

Nutzerorganisationen

§ 22.

Normative Wirkung

§ 23.

Form und Inhalt

§ 24.

Veröffentlichung und In-Kraft-Treten

§ 25.

Geltungsdauer

§ 26.

Verträge mit dem ORF und mit dem Bund

§ 27.

Satzungen

5. Abschnitt

Behörden und Verfahren

§ 28.

Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften

§ 29.

Verfahren vor der Aufsichtsbehörde

§ 30.

Urheberrechtssenat

§ 31.

Organisation des Urheberrechtssenats

§ 32.

Vergütungen und Gebühren

§ 33.

Verfahren vor dem Urheberrechtssenat

§ 34.

Unterbrechung von Rechtsstreiten (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2013)

§ 35.

Erlassung von Satzungen

§ 36.

Schlichtungsausschuss

§ 37.

Schlichtungsvorschlag

6. Abschnitt

Verwaltungsstrafen

§ 38.

Zuwiderhandlungen

7. Abschnitt

Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 39.

Abgabenbefreiung

§ 40.

In-Kraft-Treten

§ 41.

Außer-Kraft-Treten

§ 42.

Weitergeltung von Rechtsakten

§ 43.

Staatskommissäre

§ 44.

Anhängige Verfahren (Anm.: Übergangsbestimmungen und anhängige Verfahren)

§ 45.

Vollziehung

Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 (VerwGesG 2006) Fundstelle seit 01.06.2016 weggefallen.

Stand vor dem 31.05.2016

In Kraft vom 01.10.2015 bis 31.05.2016
  1. § 0 gültig von 01.10.2015 bis 31.05.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 27/2016
  2. § 0 gültig von 01.10.2010 bis 30.09.2015
  3. § 0 gültig von 01.07.2006 bis 30.09.2010

1. Abschnitt

Betriebsgenehmigung und Staatsaufsicht

§ 1.

Verwertungsgesellschaften

§ 2.

Erfordernis der Betriebsgenehmigung

§ 3.

Erteilung der Betriebsgenehmigung

§ 4.

Dauer und Kundmachung von Betriebsgenehmigungen

§ 5.

Abgrenzung von Betriebsgenehmigungen

§ 6.

Zusammenschluss von Verwertungsgesellschaften

§ 7.

Aufsicht

§ 8.

Mitteilungspflichten

§ 9.

Aufsichtsbehördliche Maßnahmen

§ 10.

Wirkungen des Widerrufs der Betriebsgenehmigung

2. Abschnitt

Rechte und Pflichten gegenüber Bezugsberechtigten

§ 11.

Wahrnehmungsverträge und Bezugsberechtigte

§ 12.

Rechtewahrnehmung und Gegenseitigkeitsverträge

§ 13.

Soziale und kulturelle Einrichtungen

§ 14.

Verteilung

§ 15.

Willensbildung

§ 16.

Veröffentlichungen

3. Abschnitt

Rechte und Pflichten gegenüber Zahlungspflichtigen

§ 17.

Erteilung von Nutzungsbewilligungen

§ 18.

Veröffentlichungs- und Auskunftspflichten

(Anm.:

§ 18a.

Tarife für Geräte und Speichermedien

§ 18b.

Beirat für die Geräte- und Speichermedienvergütung)

§ 19.

Rechnungslegung und Prüfung

4. Abschnitt

Gesamtverträge und Satzungen

§ 20.

Gesamtverträge

§ 21.

Nutzerorganisationen

§ 22.

Normative Wirkung

§ 23.

Form und Inhalt

§ 24.

Veröffentlichung und In-Kraft-Treten

§ 25.

Geltungsdauer

§ 26.

Verträge mit dem ORF und mit dem Bund

§ 27.

Satzungen

5. Abschnitt

Behörden und Verfahren

§ 28.

Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften

§ 29.

Verfahren vor der Aufsichtsbehörde

§ 30.

Urheberrechtssenat

§ 31.

Organisation des Urheberrechtssenats

§ 32.

Vergütungen und Gebühren

§ 33.

Verfahren vor dem Urheberrechtssenat

§ 34.

Unterbrechung von Rechtsstreiten (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2013)

§ 35.

Erlassung von Satzungen

§ 36.

Schlichtungsausschuss

§ 37.

Schlichtungsvorschlag

6. Abschnitt

Verwaltungsstrafen

§ 38.

Zuwiderhandlungen

7. Abschnitt

Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 39.

Abgabenbefreiung

§ 40.

In-Kraft-Treten

§ 41.

Außer-Kraft-Treten

§ 42.

Weitergeltung von Rechtsakten

§ 43.

Staatskommissäre

§ 44.

Anhängige Verfahren (Anm.: Übergangsbestimmungen und anhängige Verfahren)

§ 45.

Vollziehung

Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 (VerwGesG 2006) Fundstelle seit 01.06.2016 weggefallen.

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