Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Von den Vereineneinem Verein namhaft gemachte SachwalterPersonen, die mit der Wahrnehmung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung betraut sind, haben den Pflegebefohlenenvertretenen Personen gegenüber keinen Anspruch auf Ersatz der BarauslagenEntschädigung und auf Belohnungdes Aufwandes. Diese Ansprüche stehen dem Verein zu; über ihre Höhe entscheidet auf Antrag des Vereins das Pflegschaftsgericht.
Von den Vereineneinem Verein namhaft gemachte SachwalterPersonen, die mit der Wahrnehmung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung betraut sind, haben den Pflegebefohlenenvertretenen Personen gegenüber keinen Anspruch auf Ersatz der BarauslagenEntschädigung und auf Belohnungdes Aufwandes. Diese Ansprüche stehen dem Verein zu; über ihre Höhe entscheidet auf Antrag des Vereins das Pflegschaftsgericht.