(1) Ist eine Verlassenschaft mit Schulden schwer belastet und ein minderjähriger oder sonst schutzberechtigter Erbe oder Pflichtteilsberechtigter daran beteiligt, für den die Belastung mit der auf ihn entfallenden tarifmäßigen Gebühr, besonders im Hinblick auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse,... mehr lesen...
(1) § 1 Abs. 1 Z 1 lit. c und d sowie § 11 Abs. 1 in der Fassung des Erbrechts-Änderungsgesetzes 2015 (ErbRÄG 2015), BGBl. I Nr. 87/2015, treten mit 17. August 2015 in Kraft und sind anzuwenden, wenn der Verstorbene an diesem Tag oder danach gestorben ist.(2) § 11 in der Fassung des Bundesgesetze... mehr lesen...
Über Anträge nach diesem Bundesgesetz entscheidet das Bezirksgericht, in dessen Sprengel der Pachtgegenstand ganz oder zum größeren Teil liegt. Für das Verfahren gelten die allgemeinen Bestimmungen über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen mit folgenden Besonderh... mehr lesen...
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1991 in Kraft.(2) Verordnungen gemäß § 1 können von dem auf die Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit 1. Jänner 1991 in Kraft treten.(3) §§ 1 bis 10 sowie die Überschrift vor § 11 in der Fas... mehr lesen...
(1) Die von der Justizbetreuungsagentur zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 2 Abs. 2 eingesetzten Personen sind hinsichtlich der von ihnen betreuten oder behandelten Personen gegenüber den Vollzugsbehörden und den Vollzugsgerichten zur Auskunft über die Diagnose, die Behandlungsmethode, die vora... mehr lesen...