Art. 7 § 27a VbtG (weggefallen)

Verbotsgesetz 1947

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.02.1947 bis 31.12.9999
Art. 7 § 27a VbtG seit 18.02.1947 weggefallen.Paragraph 27 a,

(Anm.: aufgehoben durch I. Hauptstück, Abschnitt I Z 20 des BVG, BGBl. Nr. 25/1947) Anmerkung, aufgehoben durch römisch eins. Hauptstück, Abschnitt römisch eins Ziffer 20, des BVG, Bundesgesetzblatt Nr. 25 aus 1947,)

Stand vor dem 18.02.1947

In Kraft vom 18.02.1947 bis 18.02.1947
Art. 7 § 27a VbtG seit 18.02.1947 weggefallen.Paragraph 27 a,

(Anm.: aufgehoben durch I. Hauptstück, Abschnitt I Z 20 des BVG, BGBl. Nr. 25/1947) Anmerkung, aufgehoben durch römisch eins. Hauptstück, Abschnitt römisch eins Ziffer 20, des BVG, Bundesgesetzblatt Nr. 25 aus 1947,)

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