Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Ein Darlehen kann ganz oder teilweise in einen Förderungsbeitrag umgewandelt werden, wenn der angestrebte Erfolg nur durch eine solche Umwandlung erreicht werden kann oder ohne Verschulden des Förderungsempfängers nicht erreicht werden konnte § 10 UmwFG seit 31.12.2018 weggefallen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Ein Darlehen kann ganz oder teilweise in einen Förderungsbeitrag umgewandelt werden, wenn der angestrebte Erfolg nur durch eine solche Umwandlung erreicht werden kann oder ohne Verschulden des Förderungsempfängers nicht erreicht werden konnte § 10 UmwFG seit 31.12.2018 weggefallen.