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Legende:
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Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:
(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 35/2012)Anmerkung, Absatz 4, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 35 aus 2012,)
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:
(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 35/2012)Anmerkung, Absatz 4, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 35 aus 2012,)