§ 28 StrSchG (weggefallen)

Strahlenschutzgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2020 bis 31.12.9999
In Kontrollbereichen dürfen sich Personen nur im unumgänglich notwendigen Maß aufhalten§ 28 StrSchG seit 31.07.2020 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2020

In Kraft vom 01.01.1971 bis 31.07.2020
In Kontrollbereichen dürfen sich Personen nur im unumgänglich notwendigen Maß aufhalten§ 28 StrSchG seit 31.07.2020 weggefallen.

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