§ 20a StrSchG (weggefallen)

Strahlenschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2020 bis 31.12.9999
Bei der Zulassung einer Bauart von Geräten gemäß §§ 19 § 20a StrSchGoder 20, die als Medizinprodukte mit einer CE-Kennzeichnung im Sinne des Medizinproduktegesetzes, BGBl. Nr. 657/1996, versehen sind, ist davon auszugehen, daß das Gerät selbst den Anforderungen des Strahlenschutzes entspricht seit 31.07.2020 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2020

In Kraft vom 21.08.2002 bis 31.07.2020
Bei der Zulassung einer Bauart von Geräten gemäß §§ 19 § 20a StrSchGoder 20, die als Medizinprodukte mit einer CE-Kennzeichnung im Sinne des Medizinproduktegesetzes, BGBl. Nr. 657/1996, versehen sind, ist davon auszugehen, daß das Gerät selbst den Anforderungen des Strahlenschutzes entspricht seit 31.07.2020 weggefallen.

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