Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Werden Vollzugsgebiete nicht bloß geringfügig geändert, so sind §§ 20 bis 22 sinngemäß anzuwenden. Stellungnahmen können in diesem Fall nur zu den Änderungen abgegeben werden. Werden Vollzugsgebiete nicht bloß geringfügig geändert, so sind Paragraphen 20 bis 22 sinngemäß anzuwenden. Stellungnahmen können in diesem Fall nur zu den Änderungen abgegeben werden.
Werden Vollzugsgebiete nicht bloß geringfügig geändert, so sind §§ 20 bis 22 sinngemäß anzuwenden. Stellungnahmen können in diesem Fall nur zu den Änderungen abgegeben werden. Werden Vollzugsgebiete nicht bloß geringfügig geändert, so sind Paragraphen 20 bis 22 sinngemäß anzuwenden. Stellungnahmen können in diesem Fall nur zu den Änderungen abgegeben werden.