§ 5 VGebG (weggefallen)

Vollzugsgebührengesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999
Für Handlungen, die zugunsten mehrerer Verfahren vorgenommen werden, gebühren die Vergütung und die Fahrtkosten für jedes Verfahren§ 5 VGebG seit 30.06.2021 weggefallen. Für Handlungen im Rahmen eines einheitlichen Verwertungsverfahrens und bei verbundenen Verfahren stehen die Vergütung und die Fahrtkosten jedoch nur einmal zu.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 01.01.2004 bis 30.06.2021
Für Handlungen, die zugunsten mehrerer Verfahren vorgenommen werden, gebühren die Vergütung und die Fahrtkosten für jedes Verfahren§ 5 VGebG seit 30.06.2021 weggefallen. Für Handlungen im Rahmen eines einheitlichen Verwertungsverfahrens und bei verbundenen Verfahren stehen die Vergütung und die Fahrtkosten jedoch nur einmal zu.

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